Lohndumping in der Leiharbeit verhindern

„Leiharbeitnehmer werden vergleichbaren Stammarbeitnehmern hinsichtlich der Entlohnung ab dem ersten Arbeitstag mindestens gleichgestellt. Um dem erhöhten Kündigungsrisiko und der erwarteten Flexibilität der Leiharbeitnehmer Rechnung zu tragen, wird eine Flexibilitätsprämie eingeführt. Sie wird als prozentualer Aufschlag auf das maßgebliche Arbeitsentgelt geleistet. Die bisherige Möglichkeit der stufenweisen Heranführung des Entgeltes entfällt. Wirksam geschlossene (Branchen-) Zuschlagstarifverträge behalten bis zum vereinbarten Ablauf ihre Gültigkeit. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen.“

Mehr Infos zum Thema „Arbeits- und Sozialpolitik“: https://www.afd.de/wahlprogramm/

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