Wirksame Bekämpfung der Ausländerkriminalität

„Der erhebliche Anteil von Ausländern insbesondere bei der Gewalt- und Drogenkriminalität, aber auch bei öffentlichen Unruhen, führt derzeit viel zu selten zu ausländerrechtlichen Maßnahmen. Ausländische Kriminelle können sich sehr häufig auf Abschiebungshindernisse berufen und sind auf diese Weise von Abschiebung verschont. Wir fordern daher (a) die Erleichterung der Ausweisung, insbesondere die Wiedereinführung der zwingenden Ausweisung auch schon bei geringfügiger Kriminalität, (b) die Ausweisung bereits durch die Strafgerichte, (c) die Ermöglichung der Unterbringung nicht abgeschobener Krimineller im Ausland, (d) die Schaffung der Möglichkeit, Gefährder, insbesondere Terroristen, so lange in Haft zu nehmen, wie sie im Inland sind und von ihnen eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.

Die Einbürgerung Krimineller ist zuverlässig zu verhindern durch die Ablehnung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland, weil hierdurch u. a. Angehörige krimineller Clans automatisch zu deutschen Staatsbürgern werden können, die Abschaffung des einklagbaren Anspruchs auf Einbürgerung und die Verschärfung der Ausschlussgründe für Einbürgerung bei Kriminalität.

Bei schwerer Kriminalität innerhalb von zehn Jahren nach erfolgter Einbürgerung (Mitwirkung in Terrororganisationen, Zugehörigkeit zu kriminellen Clans) ist die Einbürgerung zurückzunehmen. Hierzu ist Art. 16 Abs. 1 GG entsprechend anzupassen.“

Mehr Infos zum Thema „Innere Sicherheit“: https://www.afd.de/wahlprogramm/

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