Steuern und Finanzen

Präambel

Das Recht, Steuern zu erheben, haben der Bund, die Länder und die Kommunen, vorherrschend sind allerdings Bundessteuern, die Länder haben nur geringe Gestaltungsmöglichkeiten. Es gibt keinen Grund, das Recht eines souveränen Staates, Steuern zu erheben, an die EU abzutreten. Die Forderung der EU-Kommission, Steuern für die EU erheben zu lassen, muss verhindert werden. Einmal zugestanden, würden sie nur ständig steigen.

Für ein Steuersystem mit wenigen Steuerarten und verständlicher Systematik

Grundsätzlich ist es das Ziel der AfD, die Steuer- und Abgabenbelastung deutlich zu senken. Das geht nur durch eine grundlegende Reform. Daher fordert die AfD, dass die Steuergesetze so vereinfacht werden, dass ein Bürger seine Steuererklärung ohne fremde Hilfe ausfüllen kann. Eine Konzentration auf die beiden großen Steuerarten (Umsatzsteuer und Einkommensteuer) muss das Ziel sein.

Abschaffung der Substanzsteuern

Der Bemessungsschlüssel für die sogenannten Substanzsteuern, dazu zählen die Grundsteuer, die Vermögenssteuer, die Erbschafts- und Schenkungssteuer lassen sich nicht verfassungskonform gestalten. Die AfD setzt sich dafür ein, alle diese Steuern abzuschaffen. Als Ersatzeinnahme für die Kommunen strebt die AfD eine grundlegende Änderung des gesamten Verteilungsschlüssels der großen Steuerarten zu Gunsten der Kommunen an. Deren Verfassungsklage gegen den momentan praktizierten Finanzausgleich unterstützt die AfD.

Die Wirtschaftsstruktur in Schleswig-Holstein ist wesentlich von mittelständischen Unternehmen geprägt. Bei einem Unternehmensübergangs durch Erbfall kann eine Erbschaftssteuer durch den Substanzverzehr zu einer Zerstörung funktionierender Unternehmen und somit zu einem Verlust von Arbeitsplätzen führen. Erbgänge sind zunächst Angelegenheiten zwischen Erblassern und Erben. Es gibt keinen akzeptablen Grund, aus Trauerfällen Steuerfälle zu machen. Die AfD fordert daher die Abschaffung der Erbschaftssteuer.

Wir wollen ein Land von Wohneigentümern werden.

Der Erwerb von Grund und Boden und von Wohneigentum unterliegt der Grunderwerbsteuer. Sie bemisst sich in Prozenten des Kaufpreises und hat in Schleswig-Holstein mit 6,5 Prozent einen der höchsten Werte in Deutschland. Eine Eigentumsbildung wird für breite Bevölkerungsschichten dadurch erschwert. Schleswig-Holstein hat mit rund 50 % im Vergleich zu Europa eine zu geringe Eigentumsquote. Die AfD fordert daher die Abschaffung der Grunderwerbsteuer.

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