Präambel

Der Widerstand des Landes Sachsen-Anhalt bei der letzten Erhöhung des Zwangsbeitrags   zum öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem hat gezeigt, dass auch ein einzelnes Bundesland großen Einfluss auf Rundfunkstaatsverträge ausüben kann.

Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk reformieren

Das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem ist überholt. Um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk reformieren zu können, sind die Rundfunkstaatsverträge zu kündigen. In der Folge soll das System auf ein Zehntel seiner bisherigen Größe reduziert werden und sich auf die Vermittlung von Information, Kultur und Bildung konzentrieren. Regionale Nachrichten sollen weiterhin eine wichtige Rolle spielen.

Zwangsbeiträge und Werbung entfallen

Die Finanzierung erfolgt durch eine Abgabe, die insbesondere Technologiekonzerne, die audiovisuelle Inhalte verbreiten, sowie Video-Streaming-Dienste zu leisten haben. Diese dominieren den deutschen Markt, ohne dafür in angemessener Weise Steuern oder Abgaben zu zahlen.

Meinungsfreiheit statt Tugendterror

Die AfD fordert von sämtlichen Medien eine Berichterstattung, die sich nicht nach den Interessen der Parteipolitik oder der Lobbygruppen ausrichtet. Jede Zensur ist ein Angriff auf die Meinungsfreiheit. Das Internet muss als Ort der freien Meinungsäußerung erhalten bleiben. Sogenannte „unabhängige Faktenprüfer“ und andere Tugendwächter dürfen keine staatliche Finanzierung erhalten. Eine Beschneidung der freien Meinungsäußerung durch sogenannte Upload-Filter oder durch die Gesetzgebung, etwa in Form des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) ist abzulehnen. Der Zugang von Bürgern als Rundfunkanbieter ist offen zu gestalten.

Freiheit des Internets wiederherstellen und bewahren

Die AfD sieht im Internet eine freie Plattform, die den unabhängigen und unzensierten Austausch von Informationen ermöglicht. Die etablierte Politik sieht in diesem Raum eine Bedrohung und versucht den Austausch von Informationen einzuschränken. Politische Anstrengungen zur Unterbindung der freien Nutzung des Internets lehnt die AfD ab. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, Uploadfilter, Abschaltung von Messengern in den App Stores und andere Maßnahmen zur Einschränkung eines ungehinderten Austausches sind

abzuschaffen und zu unterlassen. Maßgeblich zur Behandlung von strittigen Äußerungen und Handlungen im Netz ist das Strafgesetzbuch. Juristisch nicht definierte Begrifflichkeiten dürfen keine Grundlage zur Entfernung von Inhalten aus dem Netz sein.