In den vergangenen Wochen wurde viel über die zukünftige Art der Beziehung zwischen JA und AfD diskutiert. Der Bundesvorstand der AfD ist diesbezüglich mit einem eigenen Antrag für den kommenden Bundesparteitag vorgeprescht, der Bundeskonvent der JA zog mit einem Gegenantrag nach. Im Folgenden möchten wir als Landesvorstand der JA Schleswig-Holstein ausführlich unsere Sichtweise zum Thema darlegen.
Wir stehen einer stärkeren Eingliederung der Jungen Alternative in die AfD grundsätzlich offen gegenüber. Eine verbesserte Harmonisierung von AfD- und JA-Mitgliedschaft würden wir ebenso mittragen wie eine Einbeziehung der JA in den Geltungsbereich der parteiinternen Schiedsgerichtbarkeit. Letzteres ist durch die Tatsache, dass alle JA-Funktionäre zwingend AfD-Mitglieder sein müssen ohnehin schon indirekt der Fall.
Den Antrag des AfD-Bundesvorstandes lehnen wir, in seiner aktuellen Form, jedoch aus mehreren Gründen strikt ab. Zum einen geht es in diesem Antrag eben nicht um eine stärkere Einbindung der Jungen Alternative, sondern um die Gründung einer neuen Jugendorganisation (die unter dem ziemlich beliebigen Namen „Patriotische Jugend“ auftreten soll) und damit faktisch auch um die Auflösung der JA.
Die Auflösung der Jungen Alternative hätte verheerende Folgen für die organisierte patriotische Jugend, da bestehende und vielerorts gut funktionierende Strukturen vernichtet werden würden. Eine Neugründung würde beim Strukturaufbau wieder bei Null beginnen. Gerade in Schleswig-Holstein würde eine Annahme des AfD-BuVo-Antrages die Entwicklung einer patriotisch-deutschen Jugend um viele Jahre zurückwerfen. Es ist auch im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung der Mutterpartei bestehende Strukturen in der Jugendorganisation zu bewahren und auszubauen, statt sie durch übertriebene Vorsicht und mangelhafte Anträge einfach zu verwerfen. Eine Neugründung ist zudem nicht zwingend von Erfolg gekrönt, wie Beispiele der Vergangenheit auch in der eigenen Partei beweisen.
Ein weiterer Problempunkt im Antrag des AfD-BuVos ist, dass AfD-Vorstände das Recht erhalten sollen gewählte Jugend-Vorstände jederzeit und willkürlich abberufen und neubesetzen zu können – auch gegen den Willen der Mitglieder. Eine Jugendorganisation kann nur dann gesund gedeihen und arbeiten, wenn ihr nicht das Damoklesschwert der jederzeit drohenden Fremdbestimmung oder Vernichtung anhängt. Mit der Annahme des BuVo-Antrages würden faktisch die Vorstände der Mutterpartei die Ausrichtung und das Auftreten der Parteijugend kontrollieren. Bei allem Respekt vor der Lebensleistung und der Erfahrung älterer Mitglieder muss man einfach anerkennen, dass eine zielgruppengerechte Jugendarbeit in der Regel nur von Mitgliedern aus der selben jungen Altersgeneration gestaltet werden kann. Der derzeitige Erfolg der AfD bei jungen Wählern ist nicht zuletzt auf das Engagement vieler fleißiger JA-Mitglieder zurückzuführen. Um eine funktionierende Jugendorganisation weiterhin zu gewährleisten ist der Schutz vor Fremdbestimmung eine essenziell wichtige Voraussetzung.
Wir rufen alle Bundestagsdelegierten, insbesondere die Delegierten aus unserem schönen Schleswig-Holstein, dazu auf den Antrag des AfD-Bundesvorstandes in dieser Form abzulehnen. Eine Auflösung der Jungen Alternative schadet der Entwicklung einer stabilen, rechten und patriotischen Jugend und entspricht damit auch in keiner Weise den Interessen der Alternative für Deutschland. Lasst uns jetzt den Fokus auf die anstehende Bundestagswahl legen und uns nicht mit parteiinternen Scharmützeln und unausgegorenen Parteitagsanträgen von enorm wichtiger Wahlkampfarbeit ablenken. Nach der Wahl ist dann der richtige Zeitpunkt, um gemeinsam einen vernünftigen Weg zu finden, wie eine stärkere Einbindung der JA in die AfD geregelt werden kann.
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