Innere Sicherheit

Präambel:

Die Innere Sicherheit zu gewähren, ist eine Kernaufgabe des Staates. Sie garantiert ein friedliches Zusammenleben der Menschen in einer offenen und freien Gesellschaft. Sie ist Voraussetzung für unsere Freiheit, für Wohlstand und Demokratie. Wir wollen den Rechtsstaat stärken und dem Recht wieder Geltung verschaffen. Unsere Bürger müssen sich auf das Recht verlassen können. Staatliche Organe und Institutionen sind einzig dem Rechtsstaat verpflichtet und müssen frei von politischer Einflussnahme ihre Aufgaben erfüllen können.

Justiz als Dritte Gewalt im Staate stärken

Mittelfristig muss die Unabhängigkeit der dritten Gewalt durch eine echte Selbstverwaltung der Justiz ausgebaut werden, wie es überwiegend in den anderen europäischen Ländern bereits der Fall ist. Der Richterberuf ist kein Karriereberuf. Das Justizministerium soll für eine Übergangszeit nur noch für die justiziellen Rahmenbedingungen zuständig sein.

Das Landesrichtergesetz muss entsprechend modernisiert, der Vorstoß der Landesregierung vom Ende letzten Jahres zur Abkehr von dem Prinzip der Bestenauslese im Richterwahlausschuss strikt zurückgewiesen werden. Schleswig-Holstein liegt mit seinem Richterwahlausschuss bundesweit maßstabgebend an der Spitze.

Die Personalhoheit und die Budgethoheit sollen auf einen autonomen Justizverwaltungsrat übergehen, dessen Mitglieder aus der Richterschaft auf Zeit gewählt werden. Der Justizverwaltungsrat soll für die Haushaltsberatungen mit eigenen Kompetenzen ausgestattet werden. Die Direktoren und die Gerichtspräsidenten sollen von den Mitgliedern des Gerichtes für eine Amtsperiode mit der Möglichkeit der einmaligen Wiederwahl gewählt werden.

Die Zuständigkeit der schleswig-holsteinischen Gerichte muss auf ihre Kernaufgaben zurückgeführt und die Präsidien von überflüssigen Verwaltungsaufgaben entlastet werden. Wir setzen uns für sehr gut ausgestattete, unabhängige Gerichte und leistungsfähige Staatsanwaltschaften ein. Der Modernisierungsstau muss aufgelöst, digitale Arbeitsumgebungen geschaffen und die bereits beschlossene Einführung der digitalen Gerichtsakte auf diesem Wege abgesichert werden.

Die echte Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften muss hergestellt und die politische Weisungsabhängigkeit abgeschafft werden. Deutschland liegt hier gemeinsam mit Österreich an letzter Stelle innerhalb der EU und muss insoweit dringend seine Hausaufgaben machen, um einem drohenden Vertragsverletzungsverfahren der EU zuvorzukommen. Der Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin weist insoweit in die richtige Richtung.

Strafjustiz verbessern

Die AfD setzt sich für eine schnelle Verbesserung der Justizorganisation, für eine Stärkung unseres Rechtssystems und für einen effektiven Rechtsschutz der Bürger ein.

Im Einzelnen wollen wir die Verfahren beschleunigen und dafür die noch aus dem 19. Jahrhundert stammende Strafprozessordnung modernisieren. Dass Schwerkriminelle freigelassen werden müssen, weil ein Prozess nicht innerhalb der Frist eröffnet wird, ist eine Bankrotterklärung. Wir wollen mehr Personal für das Justizwesen einstellen, dort insbesondere für den wachtmeisterlichen Dienst, die Schwerkriminalität durch Erleichterung der Inhaftnahme wirkungsvoller bekämpfen, weniger Strafen zur Bewährung aussetzen und das Mindeststrafmaß bei „Messerdelikten“ erhöhen.

Reform der Polizei

Die Polizeibeamten des Landes Schleswig-Holstein gewährleisten die öffentliche Sicherheit unter großem persönlichem Einsatz und oftmals unter erheblichen Gefahren für Leib und Leben. Arbeitsverdichtung bei gleichzeitigem Personalmangel, sozial- und familienunfreundliche Strukturen sowie fehlende Berufsperspektiven tragen zu wachsendem Unmut in der Landespolizei bei.

Die AfD fordert für Polizei Hilfs- und Rettungsdienste eine angemessene Vergütung mit Gefährdungszulagen sowie weiteren Zulagen für Überstunden und Sondereinsätze. Wir setzen uns für eine verbesserte Absicherung der Beamten bei Dienstunfähigkeit und Haftungsansprüchen ein.  Die Verbesserung der Hinterbliebenenversorgung bei Tod durch qualifizierten Dienstunfall eines Beamten werden wir auf den Weg bringen. Die AfD wird sich für verbesserte berufliche Perspektiven und eine familienfreundliche Flexibilisierung der dienstlichen Strukturen in der Landespolizei einsetzen.

Der bisherige Personalzuwachs in der Landespolizei greift zu kurz und kommt nicht in der Öffentlichkeit an. Wir werden uns für einen spürbaren Zuwachs an Polizeibeamten einsetzen, um den wachsenden Anforderungen der öffentlichen Sicherheit gerecht zu werden und die Arbeitsbelastung auf mehr Schultern zu verteilen. Parkanlagen, Bahnhöfe oder öffentliche Plätze, die in den Abendstunden zu Kriminalitätsschwerpunkten und von Ausländern dominierten No-Go-Areas werden, sind nicht zu tolerieren. Für die Bürger muss erkennbar sein, dass die Sicherheit in den Händen einer handlungssicheren Polizei liegt, die zu jeder Zeit bürgernah und Teil des öffentlichen Lebens ist. Die lange geforderte Aufstellung einer zweiten Einsatzhundertschaft wird unser Ziel sein.

Verfassungsschutz reformieren

Unsere Demokratie lebt von einer lebendigen Streitkultur mit einer Vielfalt an Meinungen. Der Verfassungsschutz sieht sich Bestrebungen und einer politischen Einflussnahme ausgesetzt, in einem Klima der Kriminalisierung regierungskritischer Meinungen instrumentalisiert zu werden. Die Verfassung schützen heißt die Chancengleichheit aller demokratischen Parteien sicherstellen. Wir setzen uns für eine grundlegende Reform des Verfassungsschutzes ein, um diesen als vertrauenswürdige und wichtige Institution der inneren Sicherheit neu aufzustellen.

Fahndungsmöglichkeiten verbessern

Zur Verbesserung der Fahndungsmöglichkeiten sollen die Polizeibehörden an neuralgischen Plätzen und Gebäuden eine Videoüberwachung mit Gesichtserkennungssoftware einsetzen können. Bei der Fahndung nach unbekannten Tätern muss es erlaubt werden, vorhandenes DNS-Spurenmaterial auch auf biogeografische Merkmale der gesuchten Person untersuchen zu lassen, um zielgerichtete Maßnahmen zu ermöglichen.

Jugendstrafrecht reformieren und konsequent anwenden

Die Sicherheitslage verschärft sich in Ballungsräumen und urbanen Lebensräumen zusehends, wobei die Jugendkriminalität, und hier insbesondere die Gewaltkriminalität, eine herausragende Rolle spielt. Während das Jugendstrafrecht bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren zusätzlich zur Bestrafung erzieherisch wirken soll, führt es in der allgemein als „zahnlos“ und „Kuscheljustiz“ empfundenen Anwendung bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren zum Verlust von präventiven und repressiven Wirkungen – und in der Folge zu noch mehr Kriminalität.

Wir werden uns daher auf Bundesebene dafür einsetzen, das Jugendstrafrecht ausschließlich für jugendliche Straftäter zwischen 14 und 18 Jahren anzuwenden und den Begriff des „Heranwachsenden“ aus der Zuordnung zum Jugendstrafrecht herauszunehmen. Jugendliche Straftäter müssen die Konsequenzen ihrer Taten in schneller als bisher abgeschlossenen Strafverfahren unmittelbar spüren. Bei Mehrfach- und Intensivtätern ist das Jugendstrafrecht konsequent und beschleunigt anzuwenden, Freiheitsstrafen müssen dann die Regel und nicht die Ausnahme darstellen. Dafür werden wir die Justizbehörden technisch besser ausstatten und einen Personalzuwachs gewährleisten.

Organisierte Kriminalität bekämpfen

Die Organisierte Kriminalität wollen wir entschieden und nachhaltig bekämpfen. Durch kriminelle Aktivitäten erworbene Vermögen müssen eingezogen werden. Die schon bestehenden rechtlichen Instrumente dafür müssen besser genutzt und weiterentwickelt werden. Die Mehrzahl der Täter im Bereich der Organisierten Kriminalität sind Ausländer.

Wirksame Bekämpfung der Ausländerkriminalität

Ausländer sind in der Kriminalstatistik im Verhältnis zu ihrem Bevölkerungsanteil nicht selten überrepräsentiert. Wir setzen uns für eine Reform der Erfassung der von Ausländern begangenen Straftaten sowie deren Opfer ein, die ein realistisches Bild über die tatsächliche Kriminalitätslage ermöglicht. Wir fordern umfassende Angaben zu Tätern, Opfern sowie sozialen und kulturellen Zusammenhängen, um der Öffentlichkeit eine realistische Bewertung der Kriminalitätsentwicklung im Zusammenhang mit Migration zu ermöglichen. Unsere Ziele sind dabei die wirksame Bekämpfung sowie eine vorausschauende Prävention von Ausländerkriminalität.

Ausländische Kriminelle können sich sehr häufig auf Abschiebungshindernisse berufen und auf diese Weise in Lande bleiben. Wir fordern daher die Wiedereinführung der zwingenden Ausweisung auch schon bei geringfügiger Kriminalität.

Durch die Abschaffung des einklagbaren Anspruchs ist die Einbürgerung Krimineller zu verhindern. Bei schwerer Kriminalität innerhalb von zehn Jahren nach der Einbürgerung, etwa durch Mitwirkung in Terrororganisationen oder bei Zugehörigkeit zu kriminellen Clans, ist die Einbürgerung zurückzunehmen.

Abschiebungsverfahren verbessern

Auch hier setzen wir uns für eine grundlegende Reform der Verfahrensordnungen ein. Wir wollen eine Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für das Asylverfahren insgesamt erreichen. Nach dem Abschluss des Asylverfahrens sind die Ausländerbehörden für die abgelehnten Asylbewerber zuständig, die der Ausreisepflicht unterliegen. Aber die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte muss bei diesen verbleiben, bis der ausreisepflichtige Asylbewerber das Land verlassen hat, und nicht wie bisher in die Zuständigkeit der Amtsgerichte überwechseln.

Linksextremismus nicht verharmlosen, sondern wirksam bekämpfen

Die AfD lehnt jedwede Form des Extremismus ab. Extremistische Bestrebungen, seien diese politisch, kulturell oder konfessionell motiviert, gefährden unsere Demokratie und müssen mit den Mitteln des Rechtsstaats entschieden bekämpft werden. Der Linksextremismus überschreitet dabei zunehmend die Schwelle zum Linksterrorismus und stellt eine wachsende Bedrohung dar. Wir werden verstärkte Anstrengungen im Kampf gegen den Linksextremismus unternehmen.

Die Verharmlosung der politisch linksmotivierten Kriminalität als Aktivismus wollen wir beenden und die Einflussnahme linksextremer Gruppen auf gesellschaftspolitische Initiativen im Bereich des Klima-, Umwelt- und Naturschutzes offenlegen und unterbinden. Wir fordern die Wiedereinführung einer verbindlichen Extremismus-Klausel, an die eine Gewährung staatlicher Fördergelder gekoppelt wird.

Darüber hinaus fordern wir das Verbot der linksextremistischen Plattform „Indymedia“. Gewalt-tätige und -unterstützende linksextremistische und autonome Gruppen, die der sogenannten Antifa zuzuordnen sind, sind als terroristische Vereinigung einzustufen. Wir werden Sicherheits- und Justizbehörden personell und technisch in die Lage versetzen, im Kampf gegen den politischen Extremismus frei von politischen Einflussnahmen Recht und Gesetz wirksam durchzusetzen.

Sexuellen Missbrauch von Kindern und Kinderpornographie bekämpfen

Der sexuelle Missbrauch von Kindern und die Herstellung und Verbreitung von Kinderpornographie gehören zu den schlimmsten Dingen, die Kinderseelen angetan werden können. Auch in Schleswig-Holstein ist dieses Kriminalitätsphänomen schreckliche Realität. Wir setzen uns für einen verstärkten Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und der Herstellung und Verbreitung von Kinderpornographie ein. Die Strafverfolgungsbehörden wollen wir personell und technisch besser ausstatten, um wirksam gegen die Täter vorgehen zu können.

Verschärfung des Waffenrechts zurücknehmen

Die AfD lehnt die EU-Feuerwaffenrichtlinie weiterhin ab. Diese hat vorgeblich zur Terrorismusbekämpfung zu einer maßlosen Verschärfung des deutschen Waffenrechts geführt, obwohl die Mehrheit terroristischer Anschläge und der Schusswaffenkriminalität mit illegalen Waffen geschieht und insofern nicht durch die Verschärfung des Waffenrechts erreicht werden kann.

In Schleswig-Holstein werden dadurch etwa 38.000 Legalwaffenbesitzer, darunter mehrheitlich Jäger und Sportschützen, aber auch Schützenvereine und staatlich geprüfte Waffensachverständigen unter Generalverdacht gestellt.  Wir stehen an der Seite der gesetzestreuen Legalwaffenbesitzer und setzen uns auf Bundesebene für eine Rücknahme der waffenrechtlichen Verschärfungen ein.

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