Migration, Asyl und Integration

Präambel

Seit Jahren steigen weltweit die Flüchtlingszahlen, Hauptgründe sind die Flucht vor Krieg, Verfolgung und Vertreibung. Das enorme Bevölkerungswachstum auf dem afrikanischen Kontinent spielt dabei eine weitere maßgeblich Rolle. Da dies mit Armut und dem Kampf ums tägliche Überleben verbunden ist, wächst der Migrationsdruck auf Europa und Deutschland in besonderer Weise.

Entgegen der Intention des UN-Migrationspakts kann dieses globale Problem nicht durch Migration gelöst werden. Selbst kleinere Teile dieser Entwicklung, die sich in Hunderttausenden von Menschen ausdrücken lassen, können weder ökonomisch noch sozial- und integrationspolitisch in unserem Land aufgefangen werden. Deutschland würde so destabilisiert werden, ohne dass ein wirkungsvoller Beitrag zur Lösung des globalen Problems geleistet wird. Die AfD lehnt den UN- Migrationspakt, die Mitgliedschaft Deutschlands in diesem, sowie jegliche Umsetzung seiner Bestimmungen in Deutschland mit aller Entschiedenheit ab.

Das Grundgesetz schützt die nationale Identität unseres Volkes. Der Vertrag der Europäischen Union wahrt die Vielfalt der Kulturen und die Traditionen der Völker Europas. Und auch wir setzen uns für den Erhalt der nationalen und regionalen Identität der Bürger Schleswig-Holstein ein. Ein besonderes Problem stellt dabei die Zuwanderung von Menschen muslimischen Glaubens dar. Ihr persönlicher Glaube ist zu respektieren. Mit Blick auf die historisch gewachsene Identität unseres Landes gehört der nicht säkularisierte Islam jedoch nicht zu Deutschland. Sein an der Scharia orientierter Herrschaftsanspruch ist mit unserer freiheitlichen Kultur und Rechtsprechung nicht vereinbar.

Wir stehen für eine Migrationspolitik, die den Schutz und den Erhalt unserer Heimat gewährleistet und unserem Land von Nutzen ist. Wir wollen Migration dann, wenn diese unseren Bürgern und unserem Land dient, dem Rechtsstaat Geltung verschafft und wirklich verfolgten Menschen Schutz bietet.

Asylmoratorium

Deutschland ist weit davon entfernt, die negativen Auswirkungen der offenen Grenzen von 2015 bewältigen zu können. Arbeitslosigkeit, Kriminalität und sexuelle Gewalt sind Folgen dieser Migrationswelle. Wir müssen verhindern, dass sich der Kontrollverlust von 2015 wiederholt. Dazu braucht es jetzt ein Asylmoratorium, das Raum für einen Übergang zum Null-Asyl-Modell nach dänischem Vorbild schafft. Echten Flüchtlingen muss möglichst in ihrer Heimatregion geholfen werden. Wir müssen zuerst an die Sicherheit der deutschen Bürger denken. Das Asylrecht muss daher ausgesetzt, die Grenzen müssen geschützt und Migranten ohne Einreiseerlaubnis zurückgewiesen werden.

Zuwanderung mit Perspektive statt grenzenloser Migration

Schleswig-Holstein ist im Begriff, beträchtliche Teile seiner finanziellen Ressourcen sowie die Kontrolle über sein gesellschaftliches Leben und Gefüge an Zuwanderer aus fremden Kulturkreisen, besonders an Zuwanderer aus islamischen Ländern, zu überantworten. Dieser Trend ist durch eine strikte Beschränkung weiterer Zuwanderung von Wirtschaftsflüchtlingen aus den Armenhäusern dieser Welt zu beenden, um einer kulturellen Überfremdung, einem zunehmenden Einfluss des Politischen Islam zu begegnen und um den inneren Frieden durch die Bildung von Parallel- und Gegengesellschaften nicht zu gefährden.

Einen Rechtsanspruch auf Einwanderung lehnen wir ab. Ungeregelte Migration und fehlende Grenzsicherung überfordern unsere sozialen Sicherungssysteme und gefährden die kulturelle Integrität unseres Landes und den sozialen Frieden.

Die AfD steht für ein modernes Einwanderungsrecht, das sich an den wirtschaftlichen, bildungsökonomischen und demographischen Bedarfen des Landes ausrichtet. Auch Schleswig-Holstein braucht Fachkräfte und kann hochqualifizierten Menschen eine Heimat bieten, die den Anforderungen an beruflicher Qualifikation, guten Sprachkenntnissen und einem klaren Bekenntnis zur kulturellen Identität unseres Landes entsprechen.

Kindergeld für ausländische EU-Bürger

Nach gegenwärtiger Rechtslage wird den Kindern von EU-Ausländern in Deutschland ein Kindergeldanspruch gewährt, der sich an den Lebenshaltungskosten in Deutschland bemisst. Die AfD fordert, hier dem Beispiel Österreichs zu folgen und die Bemessung des Kindergeldes die Lebenshaltungskosten des Aufenthaltslandes des Kindes auszurichten.

Asylrecht und Schutz konsequent anwenden

Während die Landesregierung Asyl, Flucht mit Wirtschaftsmigration vermengt, fordern wir die Rückkehr zu einer trennscharfen Unterscheidung in der Migrationsbewegung. Wir wollen qualifizierte Zuwanderung und im Sinne des Grundgesetzes wirklich verfolgten Menschen Schutz bieten. Eine Zuwanderung in die Sozialsysteme durch die Hintertür des Asylrechts lehnen wir ab.

Unter dem Begriff des „subsidiären Schutzes“ werden derzeit tausende ausreisepflichtiger Ausländer in unserem Land mit einem Duldungsstatus versehen, der zunehmend eine Verfestigung des Aufenthaltsstatus nach sich zieht. Die Praxis der fortgesetzten Erteilung von Duldungstiteln werden wir beenden, in dem wir die gesetzlichen Grundlagen dazu abschaffen.

Ein gewährter Flüchtlingsschutz ist immer nur auf Zeit angelegt und kann keinen dauerhaften Aufenthalt begründen. Eine regelmäßige Überprüfung der Situation in den Herkunftsländern hat regelmäßig zu erfolgen, und die Rückführung ist umzusetzen, sobald die Rückkehr in die Heimatländer möglich ist.

Wer das Asylrecht ernst nimmt, muss auch den Aufenthalt von Ausländern beenden, wenn das Aufenthaltsrecht nicht mehr besteht. Wir wollen die freiwillige Rückkehr in die Heimatländer unterstützen, und den schutzbegründeten Aufenthalt zur beruflichen Qualifizierung des Ausländers für den Wiederaufbau in den Heimatländern nutzen. Den Aufenthalt werden wir konsequent beenden, wo die Freiwilligkeit nicht erkennbar ist.  Ausreisegewahrsam und Abschiebhaft bei kriminellen oder gefährlichen Ausländern werden konsequent umgesetzt, vorhandene Abschiebeinrichtungen bei Bedarf erweitert.

Asylmissbrauch stoppen

Ausländer- und Sicherheitsbehörden müssen technisch und personell in die Lage versetzt werden, Mehrfachidentitäten schnell zu entdecken und auflösen zu können. Täuschungen und Falschangaben im Asylverfahren oder bei Einbürgerungen müssen eine sofortige Ablehnung und die Beendigung des Aufenthaltes zur Folge haben.

Unbegleitete minderjährige Asylbewerber müssen regelmäßig einer qualifizierten und rechtssicheren Altersfeststellung verbindlich unterzogen werden. Familienzusammenhänge müssen belegt werden, das Vorschicken von minderjährigen Flüchtlingen als sogenannte „Ankerkinder“ wollen wir unterbinden.

Reisen anerkannte Flüchtlinge – etwa aus Urlaubsgründen – in ihre Herkunftsländer, so muss dieses eine sofortigen Aberkennung des Fluchtgrundes und die Aufenthaltsbeendigung zur Folge haben.

Der Klageweg im Asylverfahren ist auf eine Instanz zu begrenzen, Prozesskosten sollen nur bei Aussicht auf eine positive Entscheidung übernommen werden. Wir wollen so eine Verkürzung der Asylverfahrensdauer erwirken.

Fehlanreize für Migration beenden

Hauptgrund für Wirtschaftsmigration ist der finanzielle Anreiz eines unzureichend regulierten Asylsystems in Deutschland. Die AfD fordert die Ausweitung von Sachleistungen für Asylbewerber anstelle einer finanziellen Ausstattung, sowie die unentgeltliche Beschäftigung in den Gemeinschaftsunterkünften. Das Asylbewerberleistungsgesetz ist zu reformieren, Asylbewerber sind an ihrer Versorgung finanziell zu beteiligen.  Familienzusammenführungen mit unbegleiteten, minderjährigen Ausländern sind in sicheren Drittstaaten zu gewährleisten.

Die AfD spricht sich gegen Seebrücken-Initiativen oder die selbst ernannten „Sicheren Häfen“ aus. Wie die von Flüchtlings-NGOs und Kirchen betriebene „Seenotrettung“ fördern diese illegale Schlepperei und locken noch mehr Menschen auf die gefährlichen Routen über das Mittelmeer nach Europa. Diesen als „Pull Faktor“ bekannten Anreiz wollen wir unterbinden und so Leben retten.

Kein Kirchenasyl bei rechtsgültig entschiedenen Abschiebungen

In Deutschland nehmen immer mehr Kirchengemeinden Asylbewerber auf, um deren Abschiebung zu verhindern und eine Wiederaufnahme ihres Verfahrens zu erreichen. Die Kirche ist kein rechtsfreier Raum und im rechtlichen Sinn gibt es kein Kirchenasyl. Die AfD wird das Kirchenasyl nicht weiter dulden, da es sich um eine Missachtung des verfassungsmäßig verankerten Prinzips der Trennung von Staat und Kirche handelt.

Bürger sollen über Flüchtlingsunterkünfte entscheiden

Eine Asylpolitik über die Köpfe der Bürger hinweg lehnen wir ab. Gegenwärtig werden die Bürger von den Kommunen ohne vorherige Konsultation mit der einschneidenden Maßnahme zur Unterbringung von großen Anzahlen an Flüchtlingen konfrontiert. Die AfD wird sich dafür einsetzen, dass Errichtungen von Gemeinschaftsunterkünften und Bauprojekte zur Unterbringung von Flüchtlingen den Bürgern der Kommunen, in den Städten und Stadtteilen zur Entscheidung vorgelegt und ihre Durchführung von dieser Entscheidung abhängig gemacht werden.

Integration ist eine Bringschuld

Bei der Integration sehen wir die Zuwanderer und die Personen, denen wir einen vorübergehenden Schutz gewähren, in der Pflicht. Integration gelingt nur, wenn die Regeln, Traditionen und Werte unserer Gesellschaft akzeptiert werden. Unverzichtbar ist der Erwerb der deutschen Sprache. Staatliche Integrationsmaßnahmen sind vom Aufenthaltsstatus abhängig, Ausländer ohne Aufenthaltsperspektive haben keinen Anspruch auf umfassende Integrationsmaßnahmen.

Bevorzugungen oder Quotierungen für Ausländer bei Ausbildung oder Einstellung in den öffentlichen Dienst, etwa durch Abstriche in den Anforderungen, erachten wir als Missachtung des Leistungsprinzips und lehnen dies an.

Wir wollen, dass das Kopftuch als religiöses oder politisches Zeichen im Öffentlichen Dienst generell nicht gestattet und in öffentlichen Schulen weder von Lehrerinnen noch Schülerinnen getragen wird. Dies betrachten wir als eine der wichtigsten Bedingungen für eine gelingende Integration. Das Kopftuchverbot trägt zur Wahrung des Schulfriedens bei und ermöglicht jungen Mädchen eine freie Persönlichkeitsentwicklung und Selbstbestimmung.

Rückkehr zum Abstammungsprinzip und Einbürgerung

Das Geburtsortprinzip (Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland, auch wenn kein Elternteil Deutscher ist) wollen wir wieder aus dem Gesetz streichen und zum Abstammungsprinzip zurückkehren, wie es bis zum Jahr 2000 galt.

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann nur am Ende einer erwiesenermaßen erfolgreichen Integration stehen. Die Anforderungen – besonders auch in zeitlicher Hinsicht – für eine Ermessenseinbürgerung müssen erheblich steigen, ein Anspruch auf Einbürgerung darf es nicht mehr geben. Die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit soll als Erfolg eigener Anstrengung erlebt werden und die Betroffenen mit Stolz erfüllen können.

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