Für ein Steuersystem mit wenigen Steuerarten und verständlicher Systematik

„Das Steuerreformkonzept des ehemaligen Verfassungsrichters Kirchhoff ist ein gutes Beispiel für eine große Reform. In Orientierung daran könnten, bei Konzentration auf die beiden großen Steuerarten (Umsatzsteuer und Einkommenssteuer), die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und etliche, nach ihrem Aufkommen betrachtet, weitere kleinere Verbrauchsteuern auf Bundesebene ersatzlos entfallen. So zum Beispiel die Energiesteuer, die Schaumweinsteuer und die Kaffeesteuer. Auf Landesebene sollten die Biersteuer und auf der Kommunalebene die Vergnügungssteuer, die Schankerlaubnissteuer, die Jagd- und Fischereisteuer und die Zweitwohnungssteuer entfallen. Ihnen allen ist gemeinsam, dass sie verwaltungsaufwendig und aufkommensschwach sind. Sie leisten keinen nennenswerten Beitrag zur Staatsfinanzierung.“

Mehr Infos zum Thema „Steuern und Finanzen“: https://www.afd.de/wahlprogramm/

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